Viele Kinder benötigen im Alltag aufgrund unterschiedlicher „Behinderungen“ mehr Hilfe als andere Kinder. Hierbei kann die Rede von tatsächlichen Lernschwächen bis zu körperlichen und geistigen Behinderungen sein, sodass immer häufiger die sogenannten Schulbegleiter/-innen zum Einsatz kommen. Sowohl Schulen als auch die Kinder und Mitschüler/-innen profitieren davon, wenn ein Schulbegleiter dem betroffenen Kind helfend zur Seite steht, sodass Betroffene hier gerne mehr über die Berufung der Schulbegleiter/-innen erfahren können.
Inklusion, was ist das überhaupt?
Das Thema Inklusion kennen die meisten Menschen nur im Zusammenhang mit körperlich und geistig beeinträchtigten Kindern, denen der Zugang zu einer ganz normalen Schulbildung gewährleistet werden soll. Ziel ist es natürlich, dem Kind die bestmögliche Förderung zuteilwerden zu lassen und hierfür das gängige Schulsystem beanspruchen zu können. Gleichzeitig muss jedoch bei der Inklusion gewährleistet werden, dass nicht benachteiligte Kinder sich von gehandicapten Kindern in ihrer Entwicklung nicht gestört fühlen.
Bei der Begrifflichkeit der benachteiligten Kinder geht es derweil nicht nur darum, ob ein Kind körperlich oder geistig behindert ist, sondern auch Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS sowie Neurosen finden hier Anklang. Inklusion bedeutet also immer das Zusammenführen von Kindern, die keinerlei Beeinträchtigung jeglicher Art aufweisen, mit Kindern, die aus ganz unterschiedlichen Gründen bisher benachteiligt waren, aber nicht unbedingt auf eine Sonder- und Förderschule verweilen sollen. Denn nur so kann ein hohes Maß an Bildung, Entwicklung und Selbstständigkeit auf demselben Niveau für ihr späteres Leben geboten werden wie bei jedem „gesunden“ Kind.
Wo bekomme ich Hilfe für mein Kind?
In aller Regel kann man als betroffene Eltern den Kontakt zum Sozial- und Jugendamt suchen. Diese haben extra angelegte Integrationsstellen mit Ansprechpartnern und Schulbegleiter/-innen. Zudem wird vonseiten der entsprechenden Behörden das Kind entsprechend kennengelernt sowie dessen Handicap genau dokumentiert. Natürlich muss auch geschaut werden, ob sich das Kind samt seines Handicaps für eine Inklusion eignet, um immer auch zu berücksichtigen, dass sich die anderen Kinder in den Schulklassen nicht gestört fühlen.
Was macht ein Schulbegleiter?
Das Aufgabengebiet eines Schulbegleiters ist bei Weitem nicht nur mit dem Begleiten der betroffenen Schüler/-innen verbunden. In aller Regel dienen die Schulbegleiter/-innen als mentale Stütze, damit die Inklusion leichter geht und vermittelt zwischen Kindern ohne Handicap mit betroffenen Schülern. Zum anderen unterstützen Schulbegleiter/-innen das Kind beim Lernen, dem stillen Arbeiten und dem Miteinander mit den Schüler/-innen. Einige Schulbegleiter/-innen haben aus diesem Anlass Erfahrungen in der Sozialen Arbeit, im Umgang mit gehandicapten Menschen aller Altersklassen oder gar eine Ausbildung in einem der sozialen Berufe. Ein Schulbegleiter, der keine direkte Ausbildung in einem sozialen Beruf erlernt hat, der ist indes meist durch den Quereinstieg und Weiterbildungsmaßnahmen ebenso fähig, dem Kind auf dem Wege ins Erwachsenenleben zu helfen. Auch pflegerische Tätigkeiten kann ein Schulbegleiter übernehmen, wenn diese zum Aufgabengebiet und der Ausbildung des jeweiligen passen.
Worauf muss ich achten bei der Auswahl eines Schulbegleiters?
Wer seine(n) Schulbegleiter/-in selbst auswählt, der muss natürlich darauf achten, dass gewisse Erfahrungen im Umgang mit Kindern bereits gegeben sind. U.a wäre es hilfreich, wenn die Schulbegleiter möglicherweise eine Ausbildung zum Erzieher oder Erzieherin genossen haben. Doch auch Studenten der Sozialen Arbeit sowie ausgelernte Pädagogen sind hier nicht selten als Schulbegleiter/-in tätig. Natürlich muss indes ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis gegeben sein, um mit Kindern arbeiten zu dürfen. Es gibt jedoch auch Quereinsteiger, weil die Inklusion immer wichtiger wird, sodass auf die Erfahrungswerte und dem Gefühl bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch ebenso zu achten ist.
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